Kunstschaffende vs. Amazon: oder Das Aufatmen einer Branche.
„ray“ hat Thomas Drozda, Minister im Bundeskanzleramt für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, und VdFS-Geschäftsführer Gernot Schödl zum Diskurs über die Auswirkungen des mit Spannung erwarteten Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) im sogenannten „Amazon-Verfahren“ eingeladen. Ein Gespräch über die Konsequenzen einer für den österreichischen Kunst- und Kulturbetrieb (über)lebenswichtigen Entscheidung und das Aufatmen einer gesamten Branche.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, am 15. März hat der OGH – circa ein Jahr nach Einbringung der Revision – das lange erwartete Urteil im „Amazon-Verfahren“ veröffentlicht. Was bedeutet dieses für die österreichische Kunst- und Kulturbranche?
Thomas Drozda Der Ausgang des Verfahrens stärkt aus meiner Sicht den Kunstschaffenden und ihren Organisationen in Österreich nachhaltig den Rücken. Als Kulturminister bin ich über diese Entscheidung natürlich sehr froh. Alleine das Gerichtsverfahren zwischen dem Online-Versandhaus und den österreichischen Verwertungsgesellschaften hat bereits dazu geführt, dass viele Kulturschaffende auf ihre Fördergelder warten mussten, der Musikfonds hat sogar einen Förder-Call abgesagt. Jetzt haben die heimischen Künstlerinnen und Künstler wieder Rückenwind.
Was wären die Konsequenzen einer negativen Entscheidung des OGH gewesen, wenn dieser also festgestellt hätte, dass die Festplattenabgabe in Österreich nicht EU-konform ist?
Thomas Drozda Mir ist es wichtig, dass damit das System der Speichermedienvergütung – und die daraus resultierenden Mittel für Kunst- und Sozialeinrichtungen – bestätigt wurde. Nach Jahren der Rechtsunsicherheit und der kostspieligen Gerichtsverfahren wurde mit der Novelle des Urheberrechts 2015 eine transparente und wirtschaftlich nachhaltige Lösung zur Speichermedienvergütung vorgelegt, die sicherstellt, dass die Kunst- und Kulturschaffenden eine faire Vergütung für ihre Leistungen erhalten. Ein einziger Versandhändler hat versucht, seine Marktmacht auszunützen. Wir stehen für Fairness ein – für jene, die Kunst produzieren und herstellen.
Wie hat sich die Kunst- und Kultursektion im Bundeskanzleramt auf dieses Szenario vorbereitet?
Thomas Drozda Wir haben schon vor Monaten damit begonnen, uns mit den verschiedensten Szenarien auseinanderzusetzen. Es wäre unverantwortlich gewesen, einfach die Entscheidung des OGH abzuwarten und erst dann zu reagieren. Das primäre Problem war natürlich der Ausfall der Kulturmittel, darauf hätten wir schnell reagieren müssen. Vom Musikfonds über den Österreichischen Filmpreis bis hin zur Diagonale wären zahlreiche Institutionen des österreichischen Kulturlebens von einem Zahlungsstopp betroffen gewesen. Wir haben aus diesem Grund über eine Überbrückungsfinanzierung nachgedacht.
Sehr geehrter Herr Schödl, die VdFS verteilt die Speichermedienvergütung an die österreichischen Filmschaffenden und ist von diesem Urteil daher ebenso unmittelbar betroffen. Können Sie kurz den genauen Hintergrund dieses Verfahrens erklären?
Gernot Schödl Das Amazon-Verfahren wurde im Jahr 2007 von unserer Schwestergesellschaft Austro-Mechana, die in Österreich das Inkasso dieser Vergütung für alle Verwertungsgesellschaften durchführt, initiiert und von allen Gesellschaften gemeinsam finanziert. Amazon war und ist nach wie vor einer der größten Inverkehrbringer von vergütungspflichtigem Trägermaterial, wie unbespielten CDs und DVDs, bzw. Speichermedien wie PCs oder externen Festplatten nach Österreich, hat sich jedoch von Beginn an geweigert, über die importierten Mengen Rechnung zu legen und die Vergütungen zu bezahlen. Insofern war es nur eine Frage der Zeit und naheliegend, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
Das System der Privatkopievergütung ist in Europa durch die Info-Richtlinie aus dem Jahr 2001 und die Rechtsprechung des EuGH weitestgehend harmonisiert und daher auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten ähnlich ausgestaltet. In der Öffentlichkeit bestand oft der Irrglaube, dass Amazon die Verwertungsgesellschaften geklagt hat, um das österreichische System, das auf europäischen Vorgaben basiert, zu Fall zu bringen. Es war aber genau umgekehrt. Dieses auch aus dem Ausland aufmerksam beobachtete Verfahren war schon vor einigen Jahren einmal beim OGH, ging von diesem dann zum EuGH, der den österreichischen Gerichten wiederum einige Fragen zur Klärung vorgelegt hat, die nun in einem zweiten Rechtsgang vom OGH abschließend beantwortet wurden.
Welche sind die zentralen Fragen, die vom OGH in dieser Entscheidung beantwortet wurden und wie wirken sich diese praktisch für die Kunstschaffenden aus?
Gernot Schödl Zunächst ging es um die gesetzliche Ausgestaltung des österreichischen Systems der Speichermedienvergütung. Amazon hat argumentiert, dass dieses nicht den europäischen Anforderungen entspreche. Zum Beispiel wurde die Anknüpfung der Zahlungspflicht an die erste Handelsstufe – also beim Erst-Inverkehrbringer (Importeur, Hersteller) statt beim Endkunden – von Amazon in Frage gestellt. Dies wurde vom OGH jedoch als sachgerecht und EU-konform beurteilt.
Weiters wurde die Bekanntheit und Effizienz des Systems der Rückvergütungen und Vorabfreistellungen von Amazon hinterfragt. Die Vergütung ist im Fall, dass unbespieltes Trägermaterial bzw. Speichermedien ins Ausland exportiert oder zu anderen als privaten – insbesondere beruflichen oder gewerblichen – Zwecken genutzt werden, zurückzuzahlen. Auch dieses System ist aus Sicht des OGH in Österreich ordnungsgemäß umgesetzt und nicht zu beanstanden.
Eine weitere wichtige Feststellung betrifft unsere sozialen und kulturellen Einrichtungen (SKE), die, anders als von Amazon dargestellt, nicht diskriminierend sind und allen Rechteinhabern unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gleichermaßen zur Verfügung stehen. Dass SKE-Ansuchen faktisch vorrangig bei der „Heimatgesellschaft“ gestellt werden, ändert daran nichts.
Insgesamt wurde der österreichischen Regelung und deren praktischer Handhabung vom OGH ein Persilschein ausgestellt. Die erfreulichen Auswirkungen sind, dass nun jene aufgrund des Verfahrens in der Vergangenheit rückgestellten Tantiemen an die Kunstschaffenden ausgezahlt werden können und auch SKE-Mittel wieder zur Auszahlung frei werden.
Wurde in diesem Verfahren auch die Frage geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen – abgesehen von rein gewerblichen Nutzern – auch private Personen eine Rückzahlung der Speichermedienvergütung verlangen können?
Gernot Schödl Auch diese Frage hat der OGH zum Glück sehr realitätsnah und praxisbezogen beantwortet. Die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumentenschutz haben in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass nicht nur gewerbliche, berufliche und institutionelle Endnutzer, wie etwa Krankenhäuser, Rechtsanwälte oder Ministerien, die nachweisen können, dass Sie die erworbenen Speichermedien nicht zum Speichern von urheberrechtlich geschützten Werken, sondern zum Beispiel von Befunden oder Rechnungen verwenden, von der Vergütungspflicht ausgenommen werden müssen, sondern auch private Endkonsumenten. Nach dieser Ansicht hätte jeder Österreicherin und jedem Österreicher mit einem Smartphone die Möglichkeit eröffnet werden müssen, zur Austro-Mechana zu gehen und nachzuweisen, dass darauf keine Musik, Filme oder sonstige Werke gespeichert sind, um die geleistete Vergütung zurückzuverlangen. Ein schon aufgrund der Wieder- bzw. Mehrfachbespielbarkeit dieser multifunktionalen Speichermedien weder sachgerechtes noch praktisch administrierbares Szenario.
Der OGH hat nun erfreulicher Weise entschieden, dass bei privaten (natürlichen) Personen eine Vermutung besteht, dass das Trägermaterial bzw. Speichermedium auch für vergütungspflichtige Kopierzwecke verwendet wird. Und diese Vermutung ist unwiderlegbar. Damit muss die Austro-Mechana auch weiterhin keine Rückzahlungen an Privatpersonen leisten, was der in allen anderen europäischen Mitgliedstaaten gelebten Praxis entspricht.
Inwiefern hatte das Amazon-Verfahren Auswirkungen auf die Tätigkeit des BKA? War dieses bei der Anzahl der gestellten Förderansuchen spürbar?
Thomas Drozda In den letzten Monaten waren sowohl die Film- als auch die Musikbranche bei mir im Ministerium, und wir haben im Rahmen von Round Tables natürlich auch über das Amazon-Verfahren, die möglichen Konsequenzen daraus und Schwerpunkte zur Stärkung des österreichischen Musik- und Filmschaffens diskutiert. Wir haben im Ministerium unmittelbar einen Schwerpunkt im Musikbereich gesetzt: Die Mittel für den Musikfonds wurden ebenso angehoben wie der Tour-Support. Und auch die Stipendien für Künstlerinnen und Künstler haben wir erhöht, denn das sind Mittel, die sofort bei den betroffenen Personen ankommen.
Aus Sicht der Kunstschaffenden ist nach dieser Entscheidung also Durch- und Aufatmen angesagt. Richtig?
Thomas Drozda Viele Kulturschaffende sind auf mich zugekommen und haben mir das bestätigt. Auch beim Filmfestival Diagonale in Graz war dies ein großes Thema, und die Erleichterung war in der gesamten Branche spürbar. Die Kulturgelder der Verwertungsgesellschaften werden dringend gebraucht und können nun wieder ausgeschüttet werden, das ist für viele Künstlerinnen und Künstler existenziell.
Gernot Schödl Dem kann ich mich nur anschließen. Vor allem auch, zumal ein Unternehmen wie Amazon mit einem Jahresumsatz von zuletzt circa 140 Milliarden US-Dollar die finanziellen Mittel für ein solches Verfahren, im Gegensatz zu den Kunstschaffenden und ihren Institutionen, quasi aus der Portokassa zahlt. Laut der erst kürzlich veröffentlichten Forbes-Liste 2017 ist Amazon-Gründer und CEO Jeff Bezos nach Bill Gates und Warren Buffet bereits der drittreichste Mann der Welt. Plakativ könnte man sagen, dass das Profitstreben eines global agierenden Konzerns den österreichischen Kunst- und Kulturbetrieb für mehr als ein Jahr – zumindest teilweise – lahmgelegt hat.
Das klingt nach einem Sieg von David gegen Goliath. Wie lautet Ihr finales Resümee dieser Entscheidung?
Thomas Drozda Das Urteil des OGH schafft auf lange Sicht Rechtssicherheit in Österreich, sowohl für die Kunstschaffenden, als auch für die Unternehmen. Das ist gut und wichtig. Darüber hinaus ist die so wichtige Förderung des österreichischen Kunst- und Kulturbetriebs durch diese Entscheidung nachhaltig sichergestellt
Gernot Schödl Es ist allgemein bekannt, dass multiterritorial agierende Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon nach dem Motto „Frechheit siegt“ agieren und gerne Gerichtsverfahren führen, um ihrer Zahlungspflicht in Europa zu entgehen. Darunter fallen Steuern genauso wie eben urheberrechtliche Vergütungen. Dem wurde im Falle von Amazon nun zum Glück ein Riegel vorgeschoben. Es ist ein wichtiges Signal, dass global agierende Konzerne weder über den europäischen noch über den österreichischen Gesetzen stehen. Amazon muss nun, wie alle anderen Marktteilnehmer auch, Rechnung über die importierten Mengen legen und Nachzahlungen für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren leisten. Späte Gerechtigkeit zwar, aber immerhin.
Was ich in diesem Zusammenhang ein wenig vermisse, ist der Applaus der Wirtschaftskammer, die sich – mit Ausnahme der Musik- und Filmindustrie, die ebenfalls unmittelbar von der Festplattenabgabe profitiert – relativ bedeckt hält. Denn für jene Unternehmen, die die Speichermedienvergütung in der Vergangenheit bereits ordnungsgemäß bezahlt haben und dies auch laufend tun, bedeutet dieses Urteil vor allem eines – ein „level playing field“ bzw. Gerechtigkeit im Sinne von Wettbewerbsgleichheit.
